Noch nie in der Geschichte des BY Landtages ist je ein Ausschussvorsitzender abgewählt worden. Die am 27.1. erfolgte Abwahl des einzigen AfD Ausschussvorsitzenden im Landtag war nicht rechtens und ist unter Mißachtung nicht nur der Geschäftsordnung, sondern auch mit einer unsachgemäßen Begründung erfolgt. Aus ersterem Grunde haben wir die Präsidentin des Landtages dazu aufgefordert, die Nichtigkeit dieser Abwahl festzustellen und Markus Bayerbach unverzüglich wieder in sein Amt als Vorsitzender des Bildungsausschusses „einzusetzen“ bzw. die Abwahl für ungültig zu erklären. Wird dem seitens der Landtagsverwaltung nicht nachgekommen, so wird die AfD Fraktion vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagen. Zur Abwahl wäre gem. der Geschäftsordnung eine 2/3 Mehrheit notwendig gewesen, also 12 Stimmen, erfolgt ist die Abwahl aber nur mit 9:2 Stimmen. Unabhängig davon bedarf es auch eines mehr als nur guten Grundes für die Abwahl, die nicht willkürlich, aber auch nicht aus ausschussfernen Gründen erfolgen darf, die wie hier geschehen sich auf eine Zeit beziehen, in der mein Kollege noch nicht einmal Abgeordneter des Landtages, geschweige denn Vorsitzender eines Ausschusses gewesen ist. Die Gerichte werden hier viel Arbeit bekommen, aber so ist das eben, wenn die 5 angeblich doch so demokratischen Parteien im Landtag tagaus, tagein mit allen Mitteln versuchen die einzige wirkliche Oppositionspartei „klein zu halten“.
Euer Uli Henkel – Für München und das Umland gegen den organisierten Wahnsinn in unseren Parlamenten im Bayerischen Landtag