Wenn die angeblich so demokratischen Parteien in Bayern auch nur den Hauch einer Chance sehen würden, nach Art. 21 II Grundgesetz die AfD vom Verfassungsgericht für verfassungsfeindlich erklären und damit verbieten zu lassen, dann hätten sie dies schön längst getan. Die AfD steht aber, obwohl in vielen zentralen Politikfragen diametral anderer Meinung, fest auf dem Boden der FDGO und kämpft ausschließlich mit legalen Aktionen und vor allem in den Parlamenten für Deutschland. Deshalb bleibt den Altparteien nur die AfD auf unlautere Art und Weise und mit Hilfe der überwiegend ja linken Medien zu diskreditieren, stets in der Hoffnung der Wähler lasse sich dadurch davon abhalten der AfD seine Stimme zu geben. Wir aber geben nicht auf und eines Tages werden die Menschen aufwachen und erkennen, wer sie hintergangen hat.

 

Euer Uli Henkel – Gegen den organisierten Wahnsinn in unseren Parlamenten