Kernpunkt des 23. Rundfunkstaatsvertragsänderungsvertrags soll ein künftiger, automatisierter und alle 4 Jahre stattfindender Melderegisterdatenabgleich sein, mit dem der „ÖR Beitragsservice“ hofft keinen „Zwangsbeitragspflichtigen“ mehr zu übersehen. Versüßt werden sollen dieser Änderungsvertrag mit der gleichzeitigen Herausnahme von sog. Nebenwohnungen oder Zweitwohnungen aus der Beitragspflicht, eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes von Juni 2018, die also ohnehin zwingend zeitnah umzusetzen war. Ich habe in meiner Rede gefordert, die ÖR mögen doch zumindest zunächst einmal die Qualität ihrer Zwangsbeglückung erhöhen, um so eine größere Beitragszahlungsbereitschaft zu erreichen und in jedem Falle auf belehrende und manipulative Sendungen verzichten, die nur dazu führen, dass oft genug schon weniger als 25 % aller Zwangsbeitragszahler überhaupt noch die ÖR einschalten. Aber hört doch einfach selbst.
Herzlichst Uli Henkel – Für München und das Umland im Bayerischen Landtag.