In den letzten Tagen wurden mir zahlreiche Bilder von nun zu uns Flüchtenden zugeleitet, auf denen junge Männer zu sehen sind, die ganz offensichtlich aber keine Ukrainer sein dürften.
Hier soll es sich angeblich um Studenten aus Afrika handeln, die wegen des Krieges nun ihr Studium in der Ukraine nicht fortsetzen könnten.
Dazu ein paar Informationen meinerseits:
Die EU-Innenminister haben am 4. März 2022 einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Damit wurde erstmals in der gesamten Europäischen Union der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein klassisches Asylverfahren durchlaufen müssten
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt konkret § 24 AufenthG, der die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz regelt, für den vom Ratsbeschluss umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung und zwar für:
1. Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die sich bis zum 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
2. Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem oder am 24. Februar – Achtung: mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können
Um diese letzte Gruppe dürfte es sich bei den Studenten, sollten diese denn wirklich solche sein, nun also handeln und ich habe auf dem Münchner Hauptbahnhof selbst gesehen, dass alle Ukrainer ihre Pässe dabei hatten, nicht aber die Studenten, die übrigens weder Englisch noch Russisch noch Ukrainisch sprechen konnten.
Ein Student, der sein Studium auf Grund eines Krieges nicht beenden kann, der muss halt in seine Heimat zurückkehren. Was aus meiner Sicht aber nicht geht ist, dass auch diese Personenguppe nun ein, zwei oder auch drei Jahre auf unsere Kosten in Deutschland verbleibt, denn das widerstrebt dem Gedanken auch der Massenzustrom-Richtlinie, die den Schutz der Ukrainer betrifft, aber nicht dafür gedacht ist, Menschen, die ja eine eigene Heimat haben, in welches sie zurück können, nun ein solches Aufenthaltsrecht in Deutschland zu ermöglichen.
Wir von der AfD bleiben jedenfalls dran, und werden Sie auf dem Laufenden halten, darauf jedenfalls können Sie sich verlassen.
Aus dem Bayerischen Landtag Ihr Uli Henkel