Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass Sachsen Anhalt durch die Nichtabstimmung in Sachen Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Uli Henkel, MdL
Rundfunkrat der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag