Laut Medienberichten sind in der ARD-Sendung „Wahlarena“ am Mittwochabend zwei linksextreme „Aktivistinnen“ aufgetreten, die den CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet provozieren sollten. Den gutgläubigen Zuschauern war dieser Hintergrund natürlich nicht bekannt. Offenbar waren sie von der Agentur „hartaberlinks“ auf diesen Auftritt vorbereitet worden. Die Agentur-Chefin Emily Laquer wird vom Hamburger Verfassungsschutz der linksextremen Szene zugeordnet. Die von ihr trainierte 15-jährige Schülerin sagte, dass sie „dank des Trainings“ nun „super vorbereitet“ sei, um Laschet „fertig zu machen“. In der Sendung attackierte sie den CDU-Politiker mit haltlosen Vorwürfen zur Klimapolitik. Neben der Schülerin war noch eine weitere von „hartaberlinks“ geschulte „Black Lives Matter“-Aktivistin in der Sendung, wie Laquer auf Twitter ganz offen zugab.
Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Uli Henkel, der auch BR-Rundfunkrat ist, äußert sich dazu wie folgt:
„Die politische Unausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist leider hinlänglich bekannt: Links-grüne Politiker werden häufiger eingeladen als andere, linke Positionen als per se förderungswürdig, gut und selbstverständlich dargestellt.
Aber diese offenkundige Vernetzung der ARD mit linksextremen Akteuren geht doch weit über die gewöhnliche Parteilichkeit hinaus. Wenn linksextreme Aktivisten in Sendungen eingeschleust werden und sich als ‚normale Bürger‘ ausgeben, werden die Zwangsgebührenzahler – bewusst betrogen! Abgesehen davon ist es inakzeptabel, minderjährige Schülerinnen für solche Undercover-Aktionen zu instrumentalisieren.
Ich fordere die ARD auf, diesen Fall unverzüglich und lückenlos aufzuklären! Was wussten die für die Sendung verantwortlichen Mitarbeiter? Inwieweit wurde mit der Agentur ‚hartaberlinks‘ zusammengearbeitet?
Die linke Manipulation der Bürger durch den Zwangsgebühren-Rundfunk muss sofort ein Ende haben! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat objektiver Information und nicht linksextremer Indoktrination der Bürger zu dienen, anderenfalls verstößt er unzweifelhaft gegen die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes.“