Einnahmen und Spenden des Abgeordneten Uli Henkel aus München

Transparenz

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der AfD, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, auf Verwaltungshandeln oder in der Realpolitik, sondern sie ist mir auch ein ganz persönliches Anliegen, gerade wenn es um die eigenen Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht, sehe ich mich da ja in der Verantwortung gegenüber dem Wähler, der das alles zu bezahlen hat.

Meine „Diäten“

Laut Artikel 5 (1) BayAbgG haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zurzeit monatlich 8.495,66€.

Diese Entschädigung – oft auch Diäten genannt – unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht und wird 12 x im Jahr zu Beginn eines jeden Monats gezahlt.

Es gibt für uns Abgeordnete also keine Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Alle Abgeordneten sind dabei an Mitteilungsregelungen gegenüber der Landtagsverwaltung gebunden, was ihre Nebeneinkünfte aus weiteren beruflichen Tätigkeiten anbelangt.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2 % aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Steuerklärung 2019

Im Jahr 2019 habe ich aus meinem zu versteuernden Einkommen exakt 32,9% Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag entrichtet.

Steuerklärung 2020

Im Jahr 2020 habe ich aus meinem zu versteuernden Einkommen exakt 34,2% Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag entrichtet.

Steuerklärung 2021

Im Jahr 2021 habe ich aus meinem zu versteuernden Einkommen exakt 34,6% Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag entrichtet.

Spenden / Mandatsträgerabgaben an die AfD

Im Zeitraum 5.11.2018 bis Ende Dezember 2022 haben der Landesverband Bayern, der Bezirksverband Oberbayern, sowie zahlreiche Kreisverbände in Oberbayern von mir insgesamt 56.764,45 Euro an Zuwendungen für Wahlkämpfe und die Arbeit der Organisationen erhalten.

Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von z.Zt. monatlich 3.589 €.

Diese Pauschale ist gedacht für:

  • ein Wahlkreisbüro in München (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros im Maximilianeum, für welches ich allerdings keine Miete an den Landtag zu bezahlen habe.
  • Informationsveranstaltungen
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten.
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.

Mandatsbedingte Kosten, die über diese Pauschale hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keinen „Werbungskostenabzug“. (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern.

Beim Fernbleiben von einer Sitzung oder einer Abstimmung wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt:

Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 Euro abgezogen.

Pro, nicht anwesender Abstimmung werden 25 Euro, maximal aber 100 Euro pro Tag abgezogen.

Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50% Kürzung.

Weitere Aufgaben und Einkünfte

Als Metropolbeauftragter meiner Partei und einziger AfD-Abgeordneter aus München, bin ich für alle 11 Münchner Stimmkreise (M-Stadt und M-Land) zuständig.

Für meine Aufgabe als Mitglied des Rundfunkrates, erhalte ich vom Bayerischen Rundfunk monatlich 800.- Euro als Aufwandsentschädigung.

Wie alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags habe ich nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt in allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern in der 1. Klasse“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgGeine “MVG-LandtagsCard”, die zur freien Nutzung des gesamten Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Als ein Verfechter des Prinzips von „Trennung von Amt und Mandat“ übe ich kein Parteiamt aus, mit welchem ich eine mögliche Wiederwahl abzusichern suche, sondern möchte ausschließlich an meiner Arbeit als MdL gemessen werden.

Ich habe jegliches anderweitige berufliche Engagement deshalb komplett auf Null zurückgefahren, und erziele somit auch keine zusätzlichen Einnahmen aus anderweitigen beruflichen Tätigkeiten (Vollzeitabgeordneter) und bin insoweit auch an 4 bis 5 Tagen die Woche vor Ort im Landtag anzutreffen.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Mitarbeiter

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir im Jahr 2019 ein Budget von exakt 130.270,50 Euro zur Verfügung, was zunächst einmal gewaltig klingt, aber in Wahrheit auf Kante genäht ist.

Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.

Ich bin insoweit also Arbeitgeber meiner Mitarbeiter, das Landtagsamt übernimmt jedoch glücklicherweise gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 5 BayAbgG vollständig die Abrechnung und Auszahlung der Gehälter und der anderen Aufwendungen für meine Mitarbeiter, sowie auch entsprechender eventueller Dienst- und Werkverträge.

Dabei wird das Salär meiner Mitarbeiter nach Art. 8 Abs. 1 BayAbgG im Haushaltsgesetz geregelt:

“Der Erstattungshöchstbetrag orientiert sich insoweit an der Beschäftigung einer bürotechnischen Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L,

sowie einer akademisch/wissenschaftlichen Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung.

Die Beträge enthalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.”

Im Endeffekt soll ich also mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Bürokraft arbeiten. Ich werde allerdings mit 1,5 wissenschaftlichen Mitarbeitern und einer halben Bürokraft arbeiten, weshalb ich auch nicht das höchstmögliche Gehalt bezahlen kann, sondern lediglich einen Mittelwert.

Technische Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Drucker, etc.) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jedem Abgeordneten bis zu 12.500 Euro pro Legislaturperiode (5 Jahre) zu.

Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei stets ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist, was somit 2.875 Euro pro Jahr entspricht. Die Gelder können bis maximal zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden, auf einmal oder verteilt auf die 5 Jahre, ganz wie der Bedarf anfällt. 


Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann natürlich nur gut funktionieren, wenn auch viele Gesunde und vor allem zahlreiche Gutverdiener dieser angehören.

Deshalb bin ich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hierfür entrichte ich den Höchstbetrag von monatlich 773,06 Euro und zur Pflegeversicherung obendrein monatlich 152,12 €

Für beide Beiträge erhalte ich einen 50%-Zuschuss vom Landtagsamt.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der die ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
 Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat.

Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also zurzeit ca. ein Drittel der oben angeführten 8.183 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der Abgeordnete sein Landtagsmandat ausgeübt hat.

Bis zum 20. Jahr des Mandats, also vier vollen Legislaturperioden, steigt der Anteil um weitere 3,825 Prozentpunkte pro Jahr an; beträgt also folglich nach 20 Jahren Mitgliedschaft 71,75 % der Mandatsentschädigung.

Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag

Versorgungsabfindung

Für alle Mitglieder des Bayerischen Landtags, die keine nach obigem Muster errechnete Altersentschädigung erworben haben, also in der Regel nicht mindestens 10 Jahre Mitglied des Gremiums waren, setzt Art. 16 BayAbgG ein. Dieser behandelt die sog. “Versorgungsabfindung”. Dahinter verbirgt sich eine Abfindungszahlung in Höhe des maximal geltenden Höchstbeitrags (+ 20 %) zur allgemeinen Rentenversicherung. Sie wird auf Antrag für jeden angefangene Monat der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag, zu dem für den jeweiligen Monat gültigen Höchstbetrag gewährt.

Herzlichst Uli Henkel – Für München und das Umland im Landtag

München, den 24.03.21