Die Abwahl des einzigen AfD-Ausschussvorsitzenden im Bayerischen Landtag durch 9 Ausschussmitglieder ist aus Sicht der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag entgegen den Regelungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags erfolgt und daher ungültig.
Der Abgeordnete Uli Henkel, der als stellvertretendes Ausschussmitglied der Abwahl beiwohnen konnte, sagt dazu:
„Die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden ist das schärfste Schwert im parlamentarischen Betrieb, sie ist insoweit auch seit Bestehen des Bayerischen Landtags noch nie erfolgt.
Völlig unabhängig davon, dass der Ausschuss nicht zunächst mit milderen Mitteln seinen Unmut zum Ausdruck gebracht hat, was schon zeigt, dass man dem seit Jahren untadelig arbeitenden Ausschussvorsitzenden gar keine Chance geben wollte im Amt zu bleiben, hat die Abwahl heute ohne jegliche Aussprache stattgefunden, weil auch diese nicht gewünscht war. Das Urteil war also schon gefallen, und man wollte mir auch keine Möglichkeit einer Verteidigung meines Kollegen einräumen. Das ist ein Armutszeugnis ohne Gleichen, denn rechtliches Gehör, die Möglichkeit sich zu verteidigen oder verteidigen zu lassen, stellen nun einmal grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaates dar und sollten gerade im Landtag auch eine Selbstverständlichkeit sein.
In den vergangenen drei Jahren hat der Kollege Bayerbach den Ausschuss souverän und mit ruhiger Hand geführt. Zu keinem Zeitpunkt hat er das in ihn gesetzte Vertrauen enttäuscht, niemals hat er parteiisch gehandelt, seine Pflichten vernachlässigt, sich abfällig über seine Ausschusskollegen geäußert, oder anderweitig Anlass zu Kritik gegeben. Selbst die Presse bescheinigt dem bisherigen Vorsitzenden, dass er stets unprätentiös und unaufgeregt den Ausschuss geführt hat.
Die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden erfordert nach § 28 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit der Ausschussmitglieder. Der Ausschuss hat 18 Mitglieder, und somit wären 12 Stimmen nötig gewesen. Die vorübergehende Reduzierung des 18er-Ausschusses auf 11 Mitglieder gem. § 193 a infolge der Corona Schutzmaßnahmen, die am 25. Januar vom Parlament so beschlossen worden ist, ändert daran überhaupt nichts. Meinem Vorschlag, die Abwahl zu verschieben, bis der Ausschuss wieder vollzählig tagen würde, wurde ebenfalls nicht entsprochen.
Wir stehen als Fraktion uneingeschränkt hinter unserem Ausschussvorsitzenden Bayerbach und werden nun den Rechtsweg beschreiten.“